An einigen Orten fällt seit dem Wochenende Schnee. Mal mehr, mal weniger. Aber man kann schon die ersten eingeschneiten Autos entdecken. So ist mir am Montagmorgen ein Auto gefolgt, dass eine kleine Schnee-Decke auf der Motorhaube und dem Dach mitführte. Immerhin, die Scheinwerfer und die Frontscheiben waren frei von Schnee. Vor dem nächsten Rotlicht habe ich vorsichtig abgebremst, das Schnee-Auto hinter mir hat etwas schärfer gebremst und da ist es passiert… Die Schneedecke vom Dach hat sich nach vorne geschoben und die Frontscheibe komplett verdeckt. Wie ein nasses, schweres Tuch lag der Schnee über der Scheibe. Selbst die Scheibenwischer konnten den Schnee nicht vollständig entfernen. Dem Autofahrer blieb nichts anderes übrig als auf der Kreuzung das Auto zu verlassen und den Schnee von der Frontscheibe zu putzen. Zum Ärger der anderen Verkehrsteilnehmer, denn die Ampel hat inzwischen längst wieder auf grün umgeschaltet.

MINI Paceman Cooper S im Schnee

Dabei ist diese Geschichte glimpflich ausgegangen! Nicht umsonst muss ein Auto oder Lastwagen frei von Schnee und Eis sein, sofern man am Strassenverkehr teilnehmen kann. Konkret heisst das, dass alle Lichter, das Dach und die Motorhaube frei von Schnee sein muss. Die Scheiben und Rückspiegel müssen ebenfalls frei von Schnee sein, allfälliges Eis muss abgekratzt werden. Wer das nicht macht wird mit mehreren hundert bis tausend Franken gebüsst und muss mit einem Monat Führerausweisentzug rechnen! Es lohnt sich also etwas früher aufzustehen und das Auto fahrtauglich zu machen.

Motor nicht warmlaufen lassen!

Während dem ihr den Schnee vom Auto entfernt, darf der Motor nicht laufen! Es ist ausdrücklich verboten den Motor warmlaufen um damit die Heizung für sich arbeiten zu lassen, denn damit verursacht man unnötigen Lärm und überflüssige Umweltverschmutzung. Zwar kostet die Aktion „nur“ 60 Franken, trotzdem könnte man mit dem Geld etwas besseres machen…

Sind die Winterreifen noch fahrtauglich?

Winterreifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen ein ausreichendes Profil von mindestens vier Millimeter aufweisen. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit unzureichender Bereifung unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, der muss zwar keine Strafverfolgung befürchten, jedoch werden die Versicherungen die Leistungen ziemlich sicher kürzen, da man mit den falschen Reifen einen Unfall quasi in Kauf genommen hat.

Genug Scheibenwischerflüssigkeit vorhanden?

Im Winter braucht man wesentlich mehr Scheibenwischerflüssigkeit als im Sommer. Sollte die Flüssigkeit ausgehen, dann wird es mühsam. Ganz besonders wenn man in den Bergen mit gesalzenen Strassen unterwegs ist. Daher lohnt es sicher regelmässig zu prüfen, ob noch genügen Scheibenwischerflüssigkeit vorhanden ist.

Vorsicht hinter dem Lastwagen!

Nicht nur die Autofahrer sind hin und wieder zu faul um das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien, auch einige LKW-Fahrer denken nicht immer daran. Schnell kann Schmelzwasser über Nacht auf dem Dach des Anhängers zu Eisplatten gefrieren. Bei der Fahrt können sich diese lösen und in grossen Platten auf die Fahrbahn oder andere Verkehrsteilnehmer fallen.

Was gibt es noch zu beachten?

Jetzt bist du gefragt… Auf was sollte man sich im Winter als Strassenverkehrsteilnehmer noch achten? Habt ihr noch Tipps und Tricks wie man möglichst unbeschadet durch den Winter kommt?