Wie jedes Jahr beschliesst der Bundesrat Neuerungen im Strassenverkehrsrecht. Auch 2019 gibt es einige Anpassungen welche am 1. Januar resp. am 1. Februar 2019 in Kraft treten. Weiterhin unklar bleibt die Situation bezüglich Rechtsvorbeifahren.

Hier sind die Neuerungen gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA):

  • Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung (1.1.2019) – Neu müssen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht mehr ab 70, sondern erst 75 Jahren zur  verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung.
  • Augenärztliche Zeugnisse (1.2.2019) – Die Pflicht zur Einreichung eines augenärztlichen Zeugnisses bei Sehschärfewerten im Grenzbereich und die Empfehlung, Fehlsichtigkeit soweit möglich zu korrigieren wird abgeschafft.
  • Verzicht auf Automateneintrag (1.2.2019) – Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Es gibt künftig keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.
  • Erleichterungen für Anhängerzüge (1.2.2019) – Ab dem 1. Februar 2019 gelten beim Führen von Anhängerzügen Erleichterungen. Die Beschränkung in den Führerausweiskategorien BE, C1E und D1E auf Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wird aufgehoben.

Rechtsüberholen oder Rechtsvorbeifahren

Wie bereits erwähnt gibt es auch in diesem Jahr keine genauere, bzw. einfachere Definition für das Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen bleibt weiterhin strafbar.

Die Lockerung bei Rechtsvorbeifahren war längst nötig. Ich persönlich hätte mir jedoch eine einfachere Definition gewünscht, leider haben auch die Entscheide des Bundesgerichts nichts zur Vereinfachung beigetragen, sondern das ganze noch komplizierter gemacht.

Es bleiben die Fragen, wie wird eine Kolonne definiert, wann ist von Vorbeifahren und wann von Überholen die reden? Macht man sich strafbar, wenn man in parallelen Kolonnen gelegentlich die Spur wechselt?

Das Bundesgericht hat bereits einen Fall bestätigt, in dem das Vorbeifahren auf der rechten Spur erlaubt war, auch ohne Kolonne. Allerdings nur «bei gleichbleibender Geschwindigkeit unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt». Wer also «passiv rechts vorbeifährt», wird nicht gebüsst. Beschleunigen beim Rechtsvorbeifahren ist jedoch verboten!

Rechtsüberholen — Nötig oder Gefährlich?

Und wie immer bleibt die Frage, wann wird Rechtsüberholen auch in der Schweiz gestattet? Mit der aktuellen Auslastung der Strassen und der Möglichkeit von Rechtsvorbeifahren wäre es nur der nächste logische Schritt. Wie siehst du das? Würde Rechtsüberholen helfen oder zu mehr Unfällen führen?